RELYRO

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Software RELYRO durch Unternehmen. RELYRO wird nicht an Verbraucher angeboten.

Stand: Oktober 2026

1. Vertragspartner

Patrik Pichler (Einzelunternehmen)

Adresse wird nach Abschluss der Gewerbeanmeldung ergänzt

Österreich

service@app-relyro.com

Vertragspartner ist der Betrieb, der ein Firmenkonto in RELYRO anlegt. RELYRO richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB. Das Konsumentenschutzgesetz und das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz finden keine Anwendung.

2. Leistungsumfang

RELYRO ist eine Software zur Organisation von Aufträgen, Kunden, Baustellen, Terminen, Mitarbeitern, Stunden, Material, Fotos, Angeboten, Rechnungen, Berichten und internen Notizen. RELYRO wird als Software im Web bereitgestellt; eine Installation beim Betrieb erfolgt nicht.

RELYRO stellt die technische Software bereit. Die fachliche, rechtliche, steuerliche und kaufmännische Kontrolle aller Inhalte liegt beim jeweiligen Betrieb. Insbesondere ersetzt RELYRO keine Prüfung durch Chef, Planer, Buchhaltung oder Steuerberatung.

3. Testphase, Tarife und Zahlung

Jeder neue Betrieb kann RELYRO 30 Tage kostenlos testen. Während der Testphase fallen keine Kosten an, und es entsteht keine Zahlungspflicht, wenn der Betrieb danach nicht bucht.

  • RELYRO Start (Chef + 2 Mitarbeiter): 36,75 Euro netto pro Monat in den ersten sechs Monaten, danach 49,00 Euro netto pro Monat.
  • RELYRO Team (Chef + 5 Mitarbeiter): 66,75 Euro netto pro Monat in den ersten sechs Monaten, danach 89,00 Euro netto pro Monat.
  • RELYRO Pro (Chef + 10 Mitarbeiter): 104,25 Euro netto pro Monat in den ersten sechs Monaten, danach 139,00 Euro netto pro Monat.
  • Der Einführungsrabatt beträgt 25 Prozent und gilt sechs Monate ab Beginn des kostenpflichtigen Zeitraums, ausschließlich auf den Grundtarif.
  • Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  • Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Rechnungen werden elektronisch ausgestellt.
  • Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 456 UGB. Der Zugang kann nach vorheriger Mahnung und angemessener Nachfrist gesperrt werden.
  • RELYRO AI und weitere Spezialmodule sind getrennte Zusatzmodule und im Grundtarif nicht enthalten.

Preisänderungen werden mindestens acht Wochen vorher angekündigt. Der Betrieb kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

4. Laufzeit und Kündigung

  • Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden.
  • Die Kündigung ist formlos per E-Mail möglich.
  • Nach Vertragsende bleiben die Daten 30 Tage abrufbar, damit der Betrieb sie exportieren kann.
  • Danach werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

5. Firmenkonto, Rollen und Zugangsdaten

Jeder Betrieb verwendet ein eigenes Firmenkonto. Der Administrator des Betriebs verwaltet Benutzer, Rollen, Berechtigungen, Stundensätze, Firmendaten und Materialdaten. Mitarbeiter kommen ausschließlich über einen persönlichen Einladungslink herein und wählen ihre Rolle nicht selbst.

  • Zugangsdaten sind geheim zu halten und nicht weiterzugeben.
  • Es dürfen nur berechtigte Mitarbeiter eingeladen werden.
  • Rollen und Berechtigungen sind korrekt zu vergeben.
  • Unberechtigte Zugriffe und Sicherheitsprobleme sind unverzüglich zu melden.

6. Verfügbarkeit

RELYRO wird mit hoher Sorgfalt betrieben, eine unterbrechungsfreie oder fehlerfreie Verfügbarkeit kann jedoch nicht zugesichert werden. Einschränkungen können durch Wartung, Updates, Internetstörungen, Ausfälle von Hosting-, Datenbank-, Speicher-, E-Mail- oder KI-Anbietern sowie durch höhere Gewalt entstehen. Geplante Wartungen werden nach Möglichkeit vorher angekündigt. Der Betrieb hat für betrieblich kritische Abläufe eigene Ausweichmöglichkeiten vorzuhalten.

7. Sicherung und Datenexport

RELYRO erstellt täglich automatische Sicherungen der Firmendaten. Unabhängig davon bleibt der Betrieb verpflichtet, wichtige Daten regelmäßig über die Exportfunktion lokal zu sichern. Für Schäden aus unterlassenem eigenem Export wird, soweit gesetzlich zulässig, nicht gehaftet.

8. KI-Funktionen

RELYRO enthält KI-Funktionen, etwa Sprache zu Auftrag, Fotoanalyse, Materialvorschläge, Baustellenberichte und Wochenplanung. Alle KI-Ergebnisse sind Vorschläge und vor Verwendung vom Betrieb zu prüfen. KI ersetzt keine fachliche, rechtliche, technische, steuerliche oder kaufmännische Prüfung.

9. Angebote, Rechnungen und Berichte

Angebote, Rechnungen, Stunden, Materialwerte, Aufschläge und Berichte sind vor Weitergabe an Kunden oder Buchhaltung vom Betrieb zu prüfen. Der Betrieb ist für richtige Kundendaten, Leistungsbeschreibungen, Preise, Steuersätze, Mengen, Stunden und Materialangaben selbst verantwortlich. Ob eine in RELYRO erzeugte Rechnung den Anforderungen des § 11 UStG entspricht, hat der Betrieb im Einzelfall mit seiner Steuerberatung zu klären.

10. Pflichten und zulässige Nutzung

  • Der Betrieb stellt sicher, dass er hochgeladene Fotos, Kundendaten, Baustellendaten und Dokumente verarbeiten darf.
  • Rechtswidrige Inhalte dürfen nicht hochgeladen werden.
  • Es darf nicht versucht werden, fremde Firmendaten abzurufen oder technische Schutzmaßnahmen zu umgehen.
  • Die Software darf nicht dazu verwendet werden, den Betrieb von RELYRO zu stören oder zu überlasten.

11. Trennung der Firmendaten

RELYRO trennt die Daten technisch nach Firmenkonto, sowohl über die Firmenzuordnung als auch über Berechtigungsregeln direkt im Datenbankserver. Andere Betriebe erhalten keinen Zugriff auf fremde Firmendaten.

12. Haftung

RELYRO haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen; das gilt nicht für Personenschäden. Ersatz für entgangenen Gewinn, Folgeschäden und Drittschäden ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

Soweit gesetzlich zulässig, besteht insbesondere keine Haftung für falsche oder unvollständige Eingaben, ungeprüft übernommene KI-Vorschläge, versäumte Termine, fehlerhafte Zuweisungen, Stunden- oder Materialangaben, ungeprüfte Angebote und Berichte, Datenverlust bei unterlassenem eigenem Export, Ausfälle von Drittanbietern sowie Schäden durch unberechtigte Weitergabe von Zugangsdaten.

13. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist in der Datenschutzerklärung beschrieben. Speichert der Betrieb Daten seiner eigenen Kunden und Mitarbeiter in RELYRO, gilt zusätzlich die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, die Bestandteil dieses Vertrags ist.

14. Änderungen dieser Bedingungen

Diese Bedingungen können aus rechtlichen, technischen oder organisatorischen Gründen angepasst werden. Wesentliche Änderungen werden mindestens sechs Wochen vorher per E-Mail angekündigt. Widerspricht der Betrieb nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als angenommen; auf dieses Recht wird in der Ankündigung hingewiesen.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Gerichtsstand ist das für den Sitz des Betreibers sachlich zuständige Gericht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.